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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.12.2023

AGB

Nachfolgend findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cherriesblossom Gastro & Design GmbH.

 

1 PRÄAMBEL – GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Cherriesblossom Gastro & Design GmbH (im Folgenden „Design Studio“) ist ein auf Interior und Web Design spezialisiertes Unternehmen und Dienstleisterin, die ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gegenüber Unternehmern als Kunden („Kunden“) erbringt. Die AGB gelten daher ausschließlich für zweiseitige Unternehmergeschäfte, also Geschäfte, welche das Design Studio mit Unternehmern iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG abschließt. Dabei sind die AGB auf alle künftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Design Studio und dem Kunden anwendbar, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen oder hingewiesen wird.

 

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Design Studio schriftlich bestätigt werden.

 

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert und nicht Vertragsbestandteil der Geschäftsbeziehung mit dem Design Studio, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das Design Studio ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Design Studio bedarf es nicht.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS UND -ÄNDERUNGEN

2.1 Das Design Studio ist an ihre Angebote ab deren Übermittlung an den Kunden 14 Tage gebunden, soweit im Angebot nichts anders angegeben ist. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und das anschließende Einlangen der Annahme innerhalb der Bindungsfrist beim Design Studio zustande. Anfragen (Angebote) des Kunden werden vom Design Studio mittels schriftlicher Auftragsbestätigung angenommen.

 

2.2 Angebote des Design Studio auf Änderung dieser AGB werden dem Kunden an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Die Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Das Design Studio verpflichtet sich, bei Übersendung des Änderungsangebots schriftlich auf die 30-tägige Frist und auf die Auslegung des Verhaltens des Kunden hinzuweisen.

 

2.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt jene wirksame Klausel, die der weggefallenen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

3 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Umfang der von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Design Studio Vertrag, der in der Regel im vom Kunden schriftlich akzeptierten Angebot des Design Studio oder in der vom Kunden gegengefertigten schriftlichen Auftragsbestätigung des Design Studio besteht. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Design Studio. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Design Studio.

 

3.2 Alle Leistungen des Design Studio (insbesondere alle Designs, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

 

3.3 Der Kunde wird das Design Studio zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Design Studio wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Grafiken, Logos, Fotos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Das Design Studio haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Design Studio wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Design Studio schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das Design Studio bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Design Studio hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

4 FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

 

4.1 Die Design Studio ist berechtigt, die Leistung entweder selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

 

4.2 Das Design Studio ist berechtigt, die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden zu erteilen. Das Design Studio wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

4.3 Soweit das Design Studio notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Design Studio.

 

4.4 In Verpflichtungen des Design Studio gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten, wozu dieser bereits jetzt seine Zustimmung erteilt. Das gilt insbesondere auch im Falle einer Kündigung des Design Studio Vertrages aus wichtigem Grund.

 

5 TERMINE

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Design Studio schriftlich zu bestätigen.

 

5.2 Die Leistungspflichten des Design Studio ruhen, soweit diese an der Leistung durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die von ihr nicht zu vertreten sind, gehindert ist. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferungen von Dritten gelten auch als höhere Gewalt. Wird durch diese Umstände die Leistung der Design Studio unmöglich, so befreit dies die Design Studio von ihrer Lieferungs- und Leistungspflicht. Führen die genannten Umstände zu einem Ruhen der Leistungspflichten von mehr als zwei Monaten, so sind der Kunde und das Design Studio berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.3 Befindet sich das Design Studio in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Design Studio schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6 VORZEITIGE AUFLÖSUNG

 

6.1 Das Design Studio ist – unabhängig davon, ob es sich beim geschlossenen Vertrag um ein Ziel- oder Dauerschuldverhältnis handelt – berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

a) sämtliche wesentlichen oder anhaltenden geringfügigen Vertragsverletzungen durch den Kunden, insbesondere auch der anhaltende Zahlungsverzug mit zumindest einer Zahlung trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen oder die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten;

b) im Falle, dass die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

c) eine Abänderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften, die eine wesentliche Auswirkung auf die Pflichten der Design Studio im Rahmen dieser Vereinbarung hat oder zu einer wesentlichen Änderung dieser Pflichten führt;

d) berechtigte Bedenken der Design Studio hinsichtlich der Bonität des Kunden, sofern der Kunde auf Begehren der Design Studio weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Design Studio eine taugliche Sicherheit leistet;

e) wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden, insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Zahlungseinstellungserklärungen, Abweisung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage des Vermögensverzeichnisses gem § 47 EO, außergerichtlichem Ausgleich, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (ausgenommen für den Zeitraum von sechs Monaten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sofern mit der Vertragsauflösung die Fortführung des Unternehmens gefährdet ist und für die Vertragsauflösung auf Seiten des Design Studio kein wichtiger Grund besteht).

 

6.2 Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages durch das Design Studio aus in der Sphäre des Kunden gelegenen Gründen hat der Kunde des Design Studio das gesamte aus dem Vertrag geschuldete Entgelt – und damit auch das für die Zukunft geschuldete Entgelt – zu vergüten, insbesondere das Entgelt für die bis zum Beendigungszeitpunkt in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung bereits vom Design Studio erbrachten Dienstleistungen sowie die des Design Studio im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.

 

7 HONORAR / TEILZAHLUNGEN / KOSTENVORANSCHLAG

7.1 Die Höhe des Honorars des Design Studio richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Design Studio Vertrag angegeben, der in der Regel im vom Kunden schriftlich akzeptierten Angebot des Design Studio oder in der vom Kunden gegengefertigten schriftlichen Auftragsbestätigung des Design Studio besteht.

 

7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde das vereinbarte Honorar in zwei Teilzahlungen (siehe Punkt 7.3.) zu leisten, wobei deren Fälligkeit unabhängig vom Projektfortschritt ist. Die Zahlungen werden daher insbesondere auch dann zur Zahlung fällig, wenn sich der Projektfortschritt gegenüber dem ursprünglichen Plan aus welchen Gründen auch immer verzögert bzw. das Projekt abgebrochen oder vom Kunden vereitelt wird, sofern dies nicht durch eine grob schuldhafte (grob fahrlässige oder vorsätzliche) Pflichtverletzung des Design Studio begründet ist. Die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Ist der Abbruch der Arbeiten hingegen in einer grob schuldhaften Pflichtverletzung des Design Studio begründet, hat der Kunde die bis zum Abbruch vom Design Studio erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung anteilig zu vergüten und das Design Studio alle entstandenen Kosten und Barauslagen zu ersetzen.

 

7.3 Sofern im Design Studio Vertrag nicht abweichend geregelt, wird die erste Teilzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars mit dem im Design Studio Vertrag angeführten Auftragsbeginn zur Zahlung fällig. Die zweite und letzte Teilzahlung iHv 50 % des Gesamthonorars wird zwei Monate nach dem im Design Studiovertrag angeführten Auftragsbeginn zur Zahlung fällig.

 

7.4 Sofern nicht explizit angegeben, enthalten die angegebenen Preise und das vereinbarte Honorar keine Umsatzsteuer und ist diese zusätzlich vom Kunden zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat das Design Studio für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein angemessenes Honorar in der marktüblichen Höhe.

 

7.5 Alle Leistungen des Design Studio, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Design Studio im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen und werden vom Design Studio gesondert verrechnet.

 

7.6 Laufende Betreuungen (Retainer) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht abgeschlossen. Bei Wartungspaketen gilt als Startzeitpunkt der Folgemonat nach der letzten Teilrechnung (siehe Punkt7.3.) Die Webseite kann aufgrund des einfachen Baukastensystems bei Bedarf vom Eigentümer selbst gewartet werden. Eine kurze Einschulung zur Handhabung und Updates ist im Projektauftrag enthalten und im Preis inbegriffen.

 

7.7. Die Web Seite wird auf der Hosting Platform von wix.com erstellt. Dafür verrechnet wix.com zusätzlich ein monatliches bzw. jährliches Entgelt gemäß Preisliste je nach dem gewählten Premium Paket (z.B. Wix Premium Business). Die Kosten für das Premium Paket fallen in der Regel erst nach Fertigstellung an, wenn die Webseite an den Website-Owner (autowinkler.at) transferiert bzw. übergeben wird und sind direkt an wix.com zu bezahlen. Sind spezielle Funktionen bereits während der Designphase notwendig, die erst über Premium-Pakete von wix.com zur Verfügung stehen, dann verpflichtet sich der Kunde, dieses bereits während der Projektdurchführung abzuschließen.

 

8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / EIGENTUMSVORBEHALT / TERMINSVERLUST / AUFRECHNUNG

8.1 Das Honorar ist binnen 14 Tagen mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten nicht dazu berechtigt, die vom Design Studio für ihn entwickelten Produkte zu nutzen und damit in der Öffentlichkeit aufzutreten; das (geistige) Eigentum daran verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden beim Design Studio.

 

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Design Studio unabhängig von einem Verschulden des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Design Studio die entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden mit zumindest einer Teilzahlung, einer sonstigen Zahlungspflicht oder einer anderen Verpflichtung aus diesem Vertrag ist das Design Studio berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen unter Androhung des Terminsverlustes die gesamte Entrichtung der noch offenen Schuld des Kunden (einschließlich künftiger Teilzahlungen) aus diesem Vertrag, aber auch aus anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zu verlangen (Terminverlust), ohne dass darin bereits eine Auflösung des Vertrages liegt. Weiters ist das Design Studio in diesem Fall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht), ohne dass dies auf die Entgeltzahlungspflicht des Kunden Auswirkungen hätte. Eine Auflösung des Vertrages durch das Design Studio ist in diesem Fall nach Punkt 6. möglich.

 

8.4 Der Kunde verzichtet unbedingt und unwiderruflich darauf, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Design Studio durch Aufrechnung aufzuheben.

 

8.5 Das Design Studio ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit diese pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen.

 

9 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

9.1 Alle Leistungen des Design Studio, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Designs, Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen sowie Ideen und Anregungen), auch einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum bzw. geistigen Eigentum des Design Studio und können vom Design Studio jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden bzw. kann die Design Studio deren Löschung durch den Kunden samt Nachweis über die Löschung verlangen.

 

9.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Honorars das Recht auf Nutzung der vom Design Studio entwickelten Produkte (Logos, Brandings, Websites etc.) für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung, ein Kopieren der Produkte oder deren Weiterentwicklung durch den Kunden (oder durch einen für den Kunden tätigen Dritten) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Design Studio und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers, widrigenfalls eine solche Nutzung oder Bearbeitung unzulässig ist.

 

9.3 Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Produkte/Leistungen des Design Studio ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Design Studio setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der des Design Studio geschuldeten Entgelte voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt berechtigterweise die Leistungen des Design Studio, so beruht diese Nutzung auf einem von der Design Studio jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

 

9.4 Für die Nutzung von Leistungen des Design Studio, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung des Design Studio erforderlich. Dafür steht dem Design Studio und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

9.5 Für die Nutzung von Leistungen des Design Studio bzw. von Werbemitteln, für die das Design Studio konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Design Studiovertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die schriftliche Zustimmung des Design Studio notwendig.

 

9.6 Für jede gegen diesen Punkt 9 verstoßende widerrechtliche Nutzung schuldet der Kunde dem Design Studio verschuldensunabhängig eine Pönale (Konventionalstrafe) iHv 30 % des im Design Studio Vertrag vereinbarten Gesamtentgelts. Das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB wird einvernehmlich abbedungen. Das Design Studio kann neben der Konventionalstrafe den Ersatz eines diesen übersteigenden Schadens geltend machen.

 

10 KENNZEICHNUNG

10.1 Die Design Studio ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf das Design Studio und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

10.2 Der Kunde willigt ein, dass das Design Studio dazu berechtigt ist, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ändert nichts an der Rechtmäßigkeit des Hinweises bis zum Zeitpunkt des Widerrufs. Weitere datenschutzrechtliche Informationen sind unter https://www.cherriesblossom.com/datenschutz verfügbar.

 

11 GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Das Design Studio leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten.

 

11.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, bei digitalen Produkten der Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts.

 

11.3 Die Gewährleistungspflicht des Design Studio erstreckt sich nicht auf Mängel, die dem Kunden zuzurechnen sind. Das Design Studio leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom Kunden veranlasste Veränderungen am Produkt verursacht werden. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des Design Studio ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

11.4 Der Kunde hat Lieferungen/Leistungen des Design Studio unverzüglich nach Lieferung/Leistung/Bereitstellung durch das Design Studio zu untersuchen und allfällige Mängel sofort, spätestens aber binnen drei Tagen, verdeckte Mängel binnen drei Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels geltend zu machen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen durch den Kunden sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung durch den Kunden hat zur Folge, dass die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln für den Kunden ausgeschlossen ist.

 

11.5 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Das Design Studio haftet gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des Design Studio ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

11.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe (Punkt 11.2) hat der Kunde zu beweisen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

11.7 Das Recht zum Regress gegenüber dem Design Studio gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung/Bereitstellung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

 

12 HAFTUNG

12.1 Eine Schadenersatzpflicht des Design Studio setzt grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit auch jede Haftung der Design Studio für Ansprüche, die auf Grund der vom Design Studio erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden. Insbesondere haftet die Design Studio nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Design Studio diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen das Design Studio sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert beschränkt.

 

12.2 Die in Punkt 12.1 geregelte Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn sich das Design Studio zur Vertragserfüllung „Dritter“, das sind Angestellte, Auftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, bedient. Die Haftungsbeschränkung gilt außerdem auch sinngemäß für die persönliche Haftung des Dritten.

 

12.3 Der Kunde trägt die Beweislast für ein Verschulden der Design Studio; die Anwendbarkeit des § 1299 ABGB wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen und verjähren in sechs Monaten ab evidenter Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Design Studio.

 

13 SOCIAL MEDIA KANÄLE UND HOSTING PLATTFORM

 

Das Design Studio weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Design Studio nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Design Studio arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Social Media Anbieter und der Hosting Platform Wix.com und deren angebotenen Tools und Funktionalitäten, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Das Design Studio beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ und Wix.com einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann das Design Studio aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

14 DATENSCHUTZ

 

Die Datenschutzerklärung der Design Studio ist online unter https://www.cherriesblossom.com/datenschutz abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm das Design Studio die Datenschutzerklärung unverzüglich postalisch oder per E-Mail übermitteln.

 

15 ANZUWENDENDES RECHT

 

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Design Studio und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

16 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Design Studio.

 

16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Design Studio und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das am Sitz der Design Studio sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Design Studio berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

17 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT / SONSTIGES / SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

17.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, insbesondere wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen, ist ausgeschlossen.

 

17.2 Vertragsänderungen und damit auch die Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, was auch für diese Klausel selbst gilt. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen der Design Studio sind nur dann wirksam, wenn das Design Studio diese schriftlich bestätigt.

 

17.3 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

 

17.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Design Studio Änderungen seiner Zustelladresse, seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse oder seines gewöhnlichen Aufenthalts unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bis zur Bekanntgabe einer geänderten Adresse können Erklärungen der Design Studio rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

 

17.5 Das Design Studio ist berechtigt, alle oder einzelne Rechte aus dieser Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten. Der Kunde gibt zu einer solchen Abtretung vorweg seine Zustimmung.

 

17.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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